Hygrophorus latitabundus

Großer Kiefernschneckling

Britzelm. 1899
Familie: Hygrophoraceae
© Dieter Gewalt
Synonyme: Hygrophorus fuscoalbus, Hygrophorus limacinus
latitabundus = sich versteckt haltend
2 Fotos: Udo Schäfer

Schnecklinge sind durch überwiegend schmierig-schleimige dickfleischige Fruchtkörper mit dicklichen, etwas entfernt stehenden Lamellen gekennzeichnet. Den Großen Kiefernschneckling Hygrophorus latitabundus könnte man fast schon als klobig bezeichnen. Es handelt sich um eine seltene Art, die mit dem Gefährdungsgrad 2 (stark gefährdet) in Roten Listen geführt wird. Seine Seltenheit ist vor allem durch seine ökologischen Ansprüche begründet: bei Kiefern in höheren Lagen, an Waldrändern, in Waldlichtungen und Trockenrasen, ausschließlich auf kalkhaltigen Böden. Wenn er in solchen Biotopen erscheint, dann meist gesellig.

Die jung halbkugeligen, dann konvex ausgebreiteten Hüte erreichen Durchmesser bis zu 15 Zentimeter und sind dunkel olivbraun mit schwärzlicher Mitte, bei feuchtem Wetter extrem schleimig und glänzend. Die Hutränder sind lange heruntergebogen, die dicklichen weißen bis schwach cremefarbenen Lamellen gerade am Stiel angewachsen oder ein wenig herablaufend. Die ebenfalls weißen Stiele können zylindrisch und nahezu schlank, aber auch bis zu 4 cm dick sein. Das Fleisch ist wässrig weiß, Geruch und Geschmack unauffällig, etwas fruchtig aromatisch.

Mit diesen Eigenschaften und seinen ökologischen Vorlieben ist der Große Kiefernschneckling nahezu unverwechselbar, am ehesten mit dem deutlich kleineren und schlankeren Natternstieligen Schneckling Hygrophorus olivaceoalbus oder dem Rußbraunen Schneckling Hygrophorus camarophyllus, die jedoch bei Fichten wachsen.

Unter den Schnecklingen gibt es keine giftigen, lediglich einige ungenießbare Arten. Der Große Kiefernschneckling könnte als schmackhafte und ergiebige Art durchaus für die Küche empfohlen werden, ist aber wegen seiner Seltenheit unbedingt zu schonen.

Weiterführende Literatur:

Alle Fotos, wenn nicht anders angegeben, von Dieter Gewalt.
Zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2024